Registrierter Rentenberater
nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Helmut Göpfert ist ein Rentenberater, der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz: RDG) registriert ist. Die Registrierung besteht für die Gebiete der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Soziale Pflegeversicherung einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts.
Die Zulassung als Rentenberater erfolgte bereits im Juni 2004 noch nach dem damaligen Rechtsberatungsgesetz. Damit kann die Rentenberatung Helmut Göpfert auf eine mehr als zehnjährige Tätigkeit zurückblicken. Die Zulassungsbehörde ist das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Beratung und Vertretung
Die Beratung durch registrierte Rentenberater erfolgt kompetent und unabhängig von den jeweiligen Versicherungsträgern, wie beispielsweise den Renten- oder Krankenkassen. Die Ratsuchenden haben daher die Gewissheit, dass die Beratung neutral und ausschließlich in deren Interesse durch die Rentenberater erfolgt. Da eine Zulassung zum Rentenberater nur nach Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung durch die jeweilige Zulassungsbehörde (Amts- bzw. Landgericht) erfolgt, stehen den Bürgern mit den registrierten Rentenberatern qualifizierte Anlaufstellen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung.
Durch die Komplexität des Sozialversicherungsrechts und der permanenten und umfangreichen Änderungen der Rechtsvorschriften nehmen die Rentenberater einen immer höheren Stellenwert ein. Die Aussage des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1980 (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.06.1980), mit denen die Rentenberater bereits vor weit mehr als drei Jahrzehnten als unentbehrlich bezeichnet wurden, trifft heute mehr denn je zu.
Neben der reinen Beratung der Mandanten, können Rentenberater auch die rechtliche Vertretung in Widerspruchsverfahren übernehmen. Widerspruchsverfahren werden zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen durchgeführt. Gerade in diesem Bereich sind die Fachkenntnisse in den einzelnen Sozialversicherungszweigen und die rechtlichen Kenntnisse im Verfahrensrecht von den Rentenberatern wertvoll und hilfreich.
Verläuft ein Widerspruchsverfahren negativ, steht der Weg der Sozialgerichtsbarkeit offen. Der Rentenberater Helmut Göpfert kann hier bei allen Sozial- und Landessozialgerichten im Bundesgebiet als Prozessagent tätig werden und die sozialgerichtlichen Klageverfahren kompetent durchführen.
Kosten einer Rentenberatung
Die Kosten einer Rentenberatung bzw. die Tätigkeit eines Rentenberaters werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) bemessen. Die Höhe orientiert sich unter anderem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Da eine pauschale Aussage über die Kosten einer Rentenberatung aufgrund der Vielschichtigkeit des Tätigkeitsgebietes an dieser Stelle nicht möglich ist, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit dem Rentenberater auf. Die entstehenden Kosten werden Ihnen dann konkret für Ihr Anliegen bzw. Ihren Auftrag mitgeteilt.
Kontaktaufnahme
Zur Kontaktaufnahme mit dem Rentenberater Göpfert nutzen Sie bitte das Kontaktformular, welches HIER aufgerufen werden kann.
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