Im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung kann durch den Rentenberater Helmut Göpfert eine Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Sozialversicherungszweig, dessen Rechtsgrundlage sich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) findet, erfolgen.

Als „klassische“ Beratungsgebiete kommen die Gebiete rund um die Erwerbsminderungsrenten, die Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente, die Rentenberechnung bzw. Hochrechnung und die Überprüfung von Rentenbescheiden in Frage. Aber auch für die Durchführung von Rentenantragsverfahren können Sie die Rentenberatung kontaktieren.

Folgende Punkte können beispielhaft genannt werden, in denen Sie den Rentenberater Göpfert im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können:

  • Altersrenten, wie beispielsweise Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, …
  • Erwerbsminderungsrenten, z. B. Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Arbeitsmarktrente
  • Hinterbliebenenrenten, wie beispielsweise Witwen-/Witwerrente, Waisenrenten, …
  • Erstellung von Rentengutachten
  • Prüfung von Rentenbescheiden
  • Durchführung von Kontenklärungen (Klärung des Rentenversicherungskontos)

Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung den Rentenberater Helmut Göpfert!