Eine Registrierung als Rentenberater liegt auch für die Gesetzliche Krankenversicherung – den Bereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – vor. Helmut Göpfert absolvierte darüber hinaus auch die Fortbildung zum Krankenkassenbetriebswirt und hat damit umfangreiche und tiefgreifende Kenntnisse im Krankenkassengeschäft.

Folgende Punkte können beispielhaft genannt werden, in denen Sie den Rentenberater Göpfert im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können:

  • Krankengeldanspruch, Anspruchsdauer des Krankengeldes
  • Anspruch auf Familienversicherung
  • Beitragsbemessung aus Einnahmen wie aus einer Beschäftigung, aus Renten, aus Versorgungsbezügen, …
  • Beurteilung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine Selbstständigkeit vorliegt
  • Rechtliche Würdigung von MDK-Gutachten (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung)
  • Aufforderung zur Antragstellung auf eine Rehabilitationsmaßnahme

Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung den Rentenberater Helmut Göpfert!

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