Der Rentenberater Helmut Göpfert hat auch für den Bereich der Sozialen Pflegeversicherung – den Bereich des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) – eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Im Bereich der Pflegeversicherung profitieren die Mandanten der Rentenberatung Helmut Göpfert von den umfangreichen Erfahrungen, die der Rentenberater in diesem Sozialversicherungszweig vorweisen kann.

Als „klassische“ Beratungsgebiete kommen die Gebiete rund um die Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen, aber auch die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung und die Einstufung in eine Pflegestufe bzw. die rechtliche Beurteilung, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, in Betracht.

Folgende Punkte können beispielhaft genannt werden, in denen Sie den Rentenberater Göpfert im Bereich der Sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können:

  • Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson
  • Einstufung in eine Pflegestufe bzw. deren rechtliche Durchsetzung
  • Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung und ggf. deren Kombinationsmöglichkeiten
  • Beitragsbemessung aus Einnahmen wie aus einer Beschäftigung, aus Renten, aus Versorgungsbezügen, …

Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen im Bereich der Sozialen Pflegeversicherung den Rentenberater Helmut Göpfert!

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