Kabinett hat Gesetzentwurf zur Reform der Krankenkassen beschlossen

Das Kabinett hat am 26.03.2014 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenkassen reformieren soll. Das Gesetz, welches einen drastischen Eingriff in die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Folge haben wird, lautet „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Abkürzung: „GKV-FQWG“).

Die Reform ist laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe deshalb erforderlich, damit die hochwertige Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten im Hinblick auf die älter werdende Gesellschaft weiterhin gesichert ist. Ansonsten drohen den Mitgliedern Beiträge, welche sie voraussichtlich über Gebühr belasten würde. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen und die Stärkung der Qualität in der Versorgung.

Die Reforminhalte

Ab Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Damit tragen die Beschäftigten und die Arbeitgeber bzw. die Rentner und die Rentenversicherungsträger – wie bisher auch schon – einen Anteil in Höhe von 7,3 Prozent. Der derzeit im allgemeinen Beitragssatz enthaltene Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, der von den Versicherten alleine getragen werden muss, wird ersatzlos gestrichen. Dies hat zur Folge, dass den Krankenkassen insgesamt Beiträge in Höhe von 0,9 Prozentpunkte der Bemessungsgrundlagen entzogen werden. Damit entstehen Mindereinnahmen in Milliardenhöhe für das GKV-System. Kann eine Krankenkasse mit diesen reduzierten Einnahmen ihre Leistungsausgaben nicht decken, muss diese die Mindereinnahmen über die Erhebung eines Zusatzbeitrages generieren. Der Zusatzbeitrag wird in Höhe eines Prozentsatzes erhoben. Die Krankenkassen werden damit ab dem Jahr 2015 wieder unterschiedlich hohe Beitragssätze haben, was den Wettbewerb dienlich sein soll.

Durch das Gesetz sollen die Krankenkassen zum wirtschaftlichen Handeln angehalten werden, damit die Zusatzbeiträge gering ausfallen. Die Kassen sollen den Versicherten aber auch eine qualitativ hochwertige Versorgung anbieten.

Ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich soll zwischen den Krankenkassen dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Einkommensstrukturen ausgeglichen werden. Damit wird eine Wettbewerbsverzerrung verhindert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen aufbauen. Dieses Institut wird die Rechtsform einer Stiftung haben. Ziel des neuen Instituts ist die Entwicklung von Instrumenten zur besseren Messbarkeit der Versorgungsqualität und eine transparentere Dokumentation. Die Ergebnisse sollen im Internet für die Bürger in einer allgemeinverständlichen Form veröffentlicht werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe begründet die Einrichtung des Instituts damit, dass ein Qualitätswettbewerb erforderlich ist. Hierfür sind verlässliche Kriterien erforderlich.

Damit das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2015 in Kraft treten kann, soll das Gesetzgebungsverfahren zügig – noch vor der Sommerpause 2014 – abgeschlossen werden. Einzelne Regelungen des Gesetzesvorhabens sollen noch im Jahr 2014 umgesetzt werden. Hierzu gehört das Qualitätsinstitut.


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Helmut Göpfert

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