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Anpassungsfaktor von 07/2014 bis 06/2015

Wie die gesetzlichen Renten werden auch die Entgeltersatzleistungen einmal jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Anders als die Renten, welche immer zum 01.07. eines Jahres erhöht/dynamisiert werden, werden die Entgeltersatzleistungen nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraumes dynamisiert. Der Anpassungszeitpunkt wird also je Versicherten bzw. Leistungsfall individuell ermittelt. Als Dynamisierungsfaktor kommt der Faktor zum Tragen, welcher immer ab Juli eines Jahres neu festgesetzt wird.

Das Bundesministerim für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Anpassungsfaktor bekannt gegeben, der vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 gilt. Dieser beträgt 1,0222. Das bedeutet, dass die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld um 2,22 Prozent angehoben werden, wenn die Dynamisierung in der Zeit von Juli 2014 bis Juni 2015 durchgeführt werden muss.

Dynamisiert wird immer die der Entgeltersatzleistung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage.

Das Arbeitslosengeld I und II und das Übergangsgeld werden nicht dynamisiert. Folglich kommt es auch zu keiner Dynamisierung des Krankengeldes, wenn dieses aus einem unmittelbar zuvor bezogenen Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld berechnet wurde.

Nähere Informationen zur Dynamisierung von Entgeltersatzleistungen und die Übersicht der Anpassungsfaktoren der letzten Jahre können unter: Dynamisierungsfaktor Entgeltersatzleistungen nachgelesen werden!

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