Bundeskabinett beschließt Rechengrößen 2015

Am 15.10.2014 hat das Bundeskabinett die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2015 beschlossen. Wie jedes Jahr wurden die neuen Wert für das kommende Kalenderjahr (2015) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an die Einkommensentwicklung anpasst.

Für die Festsetzung der Rechengrößen in der Sozialversicherung, welche für das Kalenderjahr 2015 gelten, war die Einkommensentwicklung des Jahres 2013 maßgebend. In diesem Jahr betrug die Einkommensentwicklung im Bundesgebiet im Durchschnitt 2,03 Prozent; die alten Bundesländer hatten eine Einkommensentwicklung von 1,99 Prozent, während die neuen Bundesländer eine Einkommensentwicklung von 2,19 Prozent vorzuweisen hatten.

Die bedeutendsten Rechengrößen für 2015

Eine bedeutende Rechengröße in der Sozialversicherung ist die Bezugsgröße. Nach der Bezugsgröße werden viele Werte berechnet. De Bezugsgröße beträgt im Kalenderjahr 2015 im Westen 2.835 Euro (2.765 Euro im Jahr 2014) und im Osten 2.415 Euro (2.345 Euro im Jahr 2014).

Anhand der Bezugsgröße wird unter anderem die Hinzuverdienstgrenze für die kostenfreie Familienversicherung errechnet. Diese Grenze beträgt ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, weshalb im Jahr 2015 die Hinzuverdienstgrenze der Familienversicherung nach § 10 SGB V bei monatlich 405 Euro liegt.

Ebenfalls wird die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung nach der Bezugsgröße errechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Grenze, aus der maximal Beiträge zu entrichten sind – beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2015 bundesweit einheitlich 49.500 Euro (monatlich 4.125 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt im Jahr 2015 72.600 Euro (monatlich 6.050 Euro) im Westen und 62.400 Euro (monatlich 5.200 Euro) im Osten.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt im Jahr 2015 bundesweit 54.900 Euro.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 34.000 Euro.

Die weiteren Sozialversicherungswerte im Überblick können HIER nachgelesen werden.

Bildnachweis: © Sergej Khackimullin - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: