AU-Bescheinigung

Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 01.01.2016

Das im Juni 2015 verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz bringt ab Januar 2016 weniger Bürokratie bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Bislang wurden mehrere Bescheinigungen zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit benötigt, wenn diese über das Ende der Entgeltfortzahlung (in der Regel sechs Wochen) andauerte. Ab dem 01.01.2016 gibt es nur noch ein Formular, das auch für den Arbeitgeber einen Durchschlag enthält.

Wer über das Ende der Entgeltfortzahlung arbeitsunfähig ist, erhielt bislang von seiner Krankenkasse einen sogenannten Auszahlschein. Auf diesem bestätigte der behandelnde Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund dessen konnte dann die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Die Auszahlscheine waren von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, sodass keine Einheitlichkeit und damit mehr Bürokratie gegeben waren. Dies gehört seit dem 01.01.2016 nun der Vergangenheit an. Das neue Formular der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt nun die bisherige AU-Bescheinigung mit dem bisherigen Auszahlschein zusammen.

Der Arzt füllt das Formular zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit aus und schickt dieses entweder per Post oder sofort online an die zuständige Krankenkasse. Er kann es auch dem Patienten zur Vorlage bei der Krankenkasse mitgeben.

Näheres unter: Krankengeldanspruch patientenfreundlicher.

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Helmut Göpfert

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