Berechnungsfaktor ab 01.01.2016 angepasst
Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro monatlich handelt es sich um einen sogenannten Midijob. Bei diesen Midijobs wird das Arbeitsentgelt nicht in voller Höhe der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Für den Arbeitnehmer wird das Arbeitsentgelt rechnerisch reduziert. Damit möchte der Gesetzgeber Arbeitnehmer motivieren, auch niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.
Faktor F für das Jahr 2016
In der Berechnungsformel, welche für die rechnerische Reduzierung des Arbeitsentgelts bei Midijobs relevant ist, kommt ein sogenannter „Faktor F“. Dieser Faktor F wird jährlich neu festgelegt und beträgt für das Kalenderjahr 0,7547. Bekanntgegeben wird der Faktor F vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ausführliches kann unter Midijobs, Gleitzonenjobs nachgelesen werden.
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