Beitrag zur Rentenversicherung sinkt auf 18,7 Prozent
Zum 01.01.2015 wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent gesenkt. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung wird von 25,1 Prozent auf 24,8 Prozent gesenkt. Dies beschloss die Bundesregierung am Mittwoch, 19.11.2014.
Eigentlich wäre eine Beitragssatzsenkung bereits ab Januar 2014 möglich und auch gesetzlich vorgeschrieben gewesen. Die Senkung des Beitragssatzes wurde allerdings ausgesetzt, damit die Leistungsverbesserungen des Koalitionsvertrages finanziert werden konnten. Als Leistungsverbesserung wurden unter anderem die sogenannte Mütterrente, die (für bestimmte Jahrgänge) abschlagsfreie Rente mit 63 und Verbesserungen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente gesetzlich umgesetzt (s. hierzu auch: RV-Leistungsverbesserungsgesetz).
Durch die Beitragssatzsenkung auf 18,7 Prozent werden ab 2015 Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit jeweils einer Milliarde Euro entlastet. Diesbezüglich sollte jedoch beachtet werden, dass durch die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,3 Prozentpunkte bereits Mehrbelastungen auf die Versicherten und die Arbeitgeber zukommen.
Weitere Informationen zur Beitragssatzsenkung können unter Beitragssatz Rentenversicherung 2015 nachgelesen werden.
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