Waisenrente

Für Waisenrentner werden Leistungsverbesserungen umgesetzt

Ab Juli 2015 werden für alle Waisenrentner Leistungsverbesserungen umgesetzt, die dazu führen, dass ein größerer Personenkreis überhaupt einen Anspruch auf Waisenrente hat bzw. die Waisenrente mit einem höheren Leistungsbetrag ausbezahlt wird. Die Verbesserungen wurden bereits durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hatte planmäßig am 27.03.2015 den Leistungsverbesserungen noch zustimmt. Damit können die gesetzlichen Änderungen zum 01.07.2015 in Kraft treten.

Einkommensanrechnung entfällt

Hat ein Waise das 18. Lebensjahr vollendet, also die Volljährigkeit erreicht, kommt es zu einer Einkommensanrechnung. Wird ein eigenes Einkommen erzielt, hat dies zur Folge, dass die Rentenzahlung gekürzt wird. Bei einem sehr hohen Einkommen kann die Rentenzahlung sogar komplett entfallen.

Nach dem Gesetzesvorhaben wird es ab Juli 2015 bei allen Waisenberechtigten zu keiner Einkommensanrechnungen mehr kommen. Das bedeutet, dass alle Waisenrenten für die Rentenberechtigten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe und unabhängig von den Einkommensverhältnissen ausbezahlt werden. Von diesen Leistungsverbesserungen profitieren knapp 17.000 Rentenberechtigte, wie die aktuellen Zahlen vom 31.12.2013 zeigen. Von insgesamt 180.400 volljährigen Versicherten kam es bei etwa 16.500 Versicherten aufgrund der Einkommensanrechnung zu einer Rentenkürzung.

Ausweitung des Personenkreises

Eine weitere Verbesserung ergibt sich durch die Ausweitung des Personenkreises, der ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Waisenrente hat. Aktuell haben Waisen einen Anspruch auf die Waisenrente wenn sie volljährig sind und ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Ab Juli 2015 werden auch weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Rentenanspruch nach Vollendung des 18. Lebensjahres führen. Mit diesen Neuregelungen kommt es zu einer Angleichung an das Kindergeldrecht.

Im Regelfall ist der Anspruch auf eine Waisenrente längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gegeben. Weitere Informationen zu den Waisenrenten können unter „Waisenrente“ nachgelesen werden.

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