Rentenanspruch

Mütterrente jetzt auch in Renteninformation ersichtlich

Seit dem 01.07.2014 erhalten Versicherte, deren Kinder bis 31.12.1991 – also vor 1992 – geboren wurden ein weiteres Jahr an Kindererziehungszeiten anerkannt und bewertet. Bislang gab es für diese Kinder lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit. Durch die Leistungsverbesserungen ab Juli 2014 erhöht sich die monatliche Rente durch das weitere anerkannte Kindererziehungsjahr um einen Entgeltpunkt, was aktuell einer zusätzlichen Brutto-Rente von monatlich 28,61 Euro in den alten Bundesländern bzw. 26,39 Euro in den neuen Bundesländern entspricht.

Alle Versicherten, die sich bereits im Rentenbezug befinden, haben die erhöhte Rente bereits bewilligt bekommen.

Für Versicherte, die noch nicht im Rentenbezug stehen, wird jährlich eine sogenannte Renteninformation erstellt. In dieser Renteninformation steht nun auch der Betrag der Mütterrente, sodass die Betroffenen die konkreten Auswirkungen durch die zusätzliche Rentenleistung direkt ersehen können.

Die Renteninformation

Mit der Renteninformation wird den gesetzlich Rentenversicherten mitgeteilt, wie hoch die bereits erreichten Rentenanwartschaften sind. Zudem gibt die Renteninformation Auskunft über die Rentenansprüche, die künftig erwartet werden können. Die Renteninformation kann damit als Grundlage für die Koordinierung der erforderlichen privaten Altersversorgung herangezogen werden.

Damit die ausgewiesenen Zahlen der Renteninformation aussagekräftig sind, sollte das Rentenversicherungskonto geklärt sein. Das heißt, dass sämtliche rentenrechtliche Zeiten im Rentenkonto abgespeichert sein sollten. Ist dies nicht der Fall, sollte zeitnah eine Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) durchgeführt werden.

Für die Kontenklärung und für die fachlich-rechtliche Überprüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung (s. auch: https://rentenbescheid-ueberpruefen.de).

Kontaktieren Sie hier den registrierten Rentenberater Helmut Göpfert.

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