Flexirentengesetz

Flexirentengesetz bringt Änderungen ab 01.01. und 01.07.2017

In zwei Schritten werden die Änderungen des Flexirentengesetzes umgesetzt, mit dem der Gesetzgeber den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler und attraktiver gestalten möchte.

Die Notwendigkeit, den Übergang in den Ruhestand attraktiver zu gestalten, wurde deshalb gesehen, dass ältere Beschäftigte der Arbeitswelt noch mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrem Wissen zur Verfügung stehen können. Zugleich wird den Versicherten die Möglichkeit eingeräumt, neben ihrer Rente noch einen Hinzuverdienst zu erzielen; hierzu wurden die bisherigen starren Hinzuverdienstregelungen flexibler gestaltet.

Folgend sind die wichtigsten Änderungen beschrieben, welche das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand“, so der offizielle Name des Flexirentengesetzes, mit sich bringt.

Neue Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen

Rentner können grundsätzlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze einen Hinzuverdienst erzielen, ohne dass dieser auf die Altersrente angerechnet wird. Wird allerdings eine vorgezogene Altersrente bezogen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.

Bislang lag die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze bei monatlich 450 Euro. Bei Überschreiten dieser Grenze konnte die Rente nur noch – je nach Höhe des Hinzuverdienstes – in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der vollen Rente geleistet werden.

Ab dem 01.07.2017 werden die Hinzuverdienstgrenzen dahingehend flexibilisiert, dass ein jährlicher Hinzuverdienst von 6.300 Euro möglich ist. Wird diese Grenze überschritten, kommt es zu einer – nunmehr stufenlosen – Anrechnung auf die Rente in Höhe von 40 Prozent des übersteigenden Anteils.

Sollte die gekürzte Rente mit dem Hinzuverdienst höher sein, als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre, kommt es nochmals zu einer Rentenkürzung. Diese Rentenkürzung erfolgt über die Berechnung des sogenannten „Hinzuverdienstdeckels“.

Näheres zu den Hinzuverdienstgrenzen bei den Altersrentnern im Kalenderjahr 2017 kann unter: Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2017 nachgelesen werden.

Arbeiten ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Wer seine individuelle Regelaltersgrenze erreicht und daneben noch arbeitet, muss keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachten. Egal, wie hoch der Hinzuverdienst ist, die Altersrente wird dann immer ungekürzt geleistet. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze besteht allerdings dann in einer Beschäftigung auch Rentenversicherungsfreiheit. Das bedeutet, dass sich die Rente ab Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erhöht.

Ab dem 01.01.2017 können aufgrund der Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. In diesem Fall zahlen dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin Rentenversicherungsbeiträge, wodurch sich dann die Rente ab der nächsten Rentenanpassung im darauf folgenden Jahre erhöht.

Möchte ein Beschäftigter ab Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, muss dies gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt werden.

Rentenabschläge können durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden

Versicherte, die eine Altersrente vorzeitige in Anspruch nehmen, müssen Rentenabschläge in Kauf nehmen. Durch Sonderzahlungen können diese Rentenabschläge ausgeglichen oder minimiert werden. Die Sonderzahlungen konnten bislang ab einem Alter von 55 Jahren geleistet werden. Ab dem 01.07.2017 wird diese Altersgrenze auf 50 Jahre gesenkt.

Zu einer weiteren Verbesserung kommt es dadurch, dass die Sonderzahlungen künftig im Rahmen von bis zu zwei Zahlungen je Jahr ermöglicht werden.

Versicherte, die aufgrund einer beabsichtigten vorzeitigen Renteninanspruchnahme Sonderzahlungen leisten möchten, können bei ihrer zuständigen Rentenkasse eine besondere Rentenauskunft beantragen. Diese besondere Rentenauskunft weist dann die Höhe der erforderlichen Sonderzahlungen zum Ausgleich der Rentenabschläge aus.

Altersvollrentner können freiwillige Beiträge leisten

Ab dem 01.01.2017 können Altersrentner, die eine Altersvollrente beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Rentenbeiträge leisten. Dadurch wird den Betroffenen ermöglicht, dass durch die freiwillige Beitragsleistung die Altersrente noch erhöht wird.

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Nähere Informationen zur Flexirente:

Helmut Göpfert

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