Rentenberechnung

Bis 2025 soll die soziale Einheit vollzogen sein

Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wurde jetzt durch den Bundesrat gebilligt. Dieses Gesetz regelt die schrittweise Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West. Bis 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen sein und die Renten dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden.

Es hat lange gedauert, aber nach mehr als 30 Jahre nach dem Fall der Mauer soll es endlich soweit sein. Auch in der Rente soll die Einheit vollzogen werden, es soll dann keine Unterschiede mehr bei der Berechnung der Rente geben. Derzeit über sechs Millionen Beitragszahler aus den neuen Bundesländern sollen davon profitieren.

Der Rentenwert in den neuen Bundesländern wird ab dem 1. Juli 2017 in sieben Stufen an den Rentenwert in den alten Bundesländern angeglichen. Im ersten Schritt wird eine Erhöhung auf 95,8 Prozent des Rentenwertes West erfolgen. Jeweils zum 1. Juli der folgenden Jahre erfolgt dann immer eine Erhöhung um 0,7 Prozent, so dass am 1. Juli 2024 der letzte Erhöhungsschritt auf 100 Prozent des Rentenwertes in den alten Bundesländern vollzogen sein wird.

So sehen die Erhöhungen des Rentenwertes Ost zum Rentenwert West im Einzelnen aus:

  • am 1. Juli 2018 Erhöhung auf 95,8 Prozent,
  • am 1. Juli 2019 Erhöhung auf 96,5 Prozent,
  • am 1. Juli 2020 Erhöhung auf 97,2 Prozent,
  • am 1. Juli 2021 Erhöhung auf 97,9 Prozent,
  • am 1. Juli 2022 Erhöhung auf 98,6 Prozent,
  • am 1. Juli 2023 Erhöhung auf 99,3 Prozent,
  • am 1. Juli 2024 Erhöhung auf 100 Prozent.

Zu dieser linearen Steigerung bei der Rentenberechnung erfolgte allerdings noch eine Klarstellung im parlamentarischen Verfahren. Die Rentensteigerung wird nämlich dann in der bisherigen Form vorgenommen, wenn die Durchschnittslöhne und damit die Rentenwerte in den neuen Bundesländern schneller steigen sollten als in den sieben Schritten vorgesehen. Sollte sich also bei der Rentenberechnung nach der Rentenformel für die neuen Bundesländer ein höherer Wert herausstellen als er in den sieben Erhöhungsschritten vorgesehen ist, erfolgt die Rentenzahlung nach dem höheren Wert.

Nicht nur die Rentenwerte werden schrittweise angepasst, sondern auch die Bewertung der Arbeitsentgelte. Dies wird ab 1. Januar schrittweise erfolgen, wobei sich dadurch auch Schritt für Schritt die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern verringert, bis zum kompletten Wegfall ab 1. Januar 2025.

Die Rentenanpassungen werden also ab 2025 bundesweit und auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung durchgeführt werden und nicht mehr nach Ost und West getrennt. Angeglichen werden aber nicht nur die Rentenwerte und die Bewertung der Arbeitsentgelte sondern auch die Beitragsbemessungsgrenzen und zwar auch in sieben linearen Schritten. Aber auch die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte sind betroffen, hier werden die Angleichungen analog übernommen.

Rentenangleichung ist dauerhaft und krisenfest finanziert

Durch die Angleichungsmaßnahmen werden natürlich auch Kosten entstehen, die aber durch die Rentenversicherung übernommen werden. Damit dies auch gesichert ist, werden ab dem Jahr 2022 die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhöht und zwar zunächst um 200 Millionen für das Jahr 2022 und dann von 2023 bis 2025 um jeweils 600 Millionen. Dies bedeutet eine dauerhafte Erhöhung des Bundeszuschusses ab dem Jahr 2025 um jährlich zwei Milliarden Euro. Diese Erhöhungen sollen die langfristigen Ziele beim Rentenversicherungsbeitrag absichern.

Insgesamt ergibt sich bei den Kosten der Rentenangleichung ein Betrag von 600 Millionen Euro für das Jahr 2018. Da sich die Kosten mit den Angleichungsschritten erhöhen, wird im Jahr 2025 ein Betrag von 3,9 Milliarden Euro erwartet.

Gute Lohnentwicklung sorgt für höhere Ost-Renten

Am 1. Januar 1992 erfolgte mit dem Renten-Überleitungsgesetz die Einbeziehung der DDR Alterssicherung in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik. Das Renten-Überleitungsgesetz definierte damals, dass für die neuen Bundesländer, bis zur Herstellung gleicher Einkommensverhältnisse, andere Berechnungsgrößen als in den alten Bundesländern gelten sollten.

Seit dem 1. Juli 1991 hat sich der aktuelle Rentenwert-Ost verdreifacht. Er stieg von damals 10,79 Euro auf 28,66 Euro am 01. Juli 2016. Der aktuelle Rentenwert für die alten Bundesländer hat sich im gleichen Zeitraum lediglich um 44 Prozent von 21,19 Euro auf 30,45 Euro erhöht. Beim Rentenwert Ost ergibt sich somit seit der Rentenüberleitung eine Erhöhung von rund 51 Prozent auf 94,1 Prozent des Rentenwertes-West.

Ungleiche Lohnentwicklung wurde ausgeglichen

Die Berechnung der Renten richtet sich immer nach der allgemeinen Lohnentwicklung, wobei für die Berechnung der Ost-Renten ein Durchschnittswert der Arbeitsentgelte im Westen herangezogen und mit dem Hochwertungsfaktor angeglichen wird. Das niedrigere Lohnniveau in den neuen Bundesländern hatte deshalb keinen Einfluss auf die Rentenhöhe, wirkte sich also nicht negativ aus.

Für die Zeit nach dem 31.12.2024 wird sich nichts ändern, die hochgewerteten Verdienste bleiben gleich. Das bedeutet, dass Entgeltpunkte (Ost) die bereits errechnet wurden (z.B. bei laufenden Renten oder Versorgungsausgleich), ab dem 1. Juli 2024 verlustfrei durch Entgeltpunkte ersetzt und auch mit dem bundeseinheitlichen Rentenwert bewertet werden.

Regelungen sollen ab Juli 2018 in Kraft treten

Die Fortsetzung des Renten-Angleichungsprozesses wurde bereits mit dem Koalitionsvertrag im Jahr 2013 vereinbart und festgelegt. Aufgrund dieser Vereinbarung hatten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen am 24. November 2016 darauf geeinigt, die Renten in Ost und West zu vereinheitlichen und auch die Hochwertung der Ostentgelte abzuschaffen. Diese Änderungen bzw. Anpassungen werden nun schrittweise bis zum Jahr 2025 erfolgen.

Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf am 15. Februar 2017, am 1. Juni 2017 wurde er durch den Bundestag verabschiedet und am 7. Juli 2017 passierte das Gesetz den Bundesrat um dann am 1. Juli 2018 in Kraft zu treten.


Bildnachweis: © cirquedesprit - Fotolia

Helmut Göpfert

Rentenberater

Helmut GöpfertIhr Berater

Helmut Göpfert

E-Mail

service@rentenberater-goepfert.de

Telefon

+49 91 27.90 41 85

Copyright 2012 - 2023 by Rentenberater-Goepfert.de
All rights reserved
Helmut Göpfert, registrierter Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)