Rentenerhöhung

Renten werden 2021 im Westen nicht erhöht

Im Jahr 2021 fällt die Rentenerhöhung, welche immer Mitte des Jahres erfolgt, sehr niedrig aus. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) werden die gesetzlichen Renten um 0,72 Prozent angehoben. In den alten Bundesländern (Rechtskreis West) wird es zu keiner Anpassung der Renten kommen; hier müssen die Rentenbezieher eine Null-Runde in Kauf nehmen.

Grund für die niedrige bzw. ausbleibende Rentenerhöhung im Jahr 2021 sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie, welche Anfang 2020 begonnen hat und sich nun auch auf die Rentenerhöhung auswirkt.

Berechnung der Rentenerhöhung

Bedeutender Faktor in der Berechnungsformel der Rentenerhöhung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Pandemiebedingt hatte es in diesem Bereich im vergangenen Jahr eine negative Entwicklung gegeben, welche auf die zahlreichen Corona-bedingten Entlassungen und der starken Zunahme der Kurzarbeit zurückzuführen ist. Die Pandemie hatte zur Folge, dass die Löhne und Gehälter um 2,34 Prozent gesunken sind.

Rein rechnerisch hätte es zum 01.07.2021 zu einer Reduzierung (Minus-Anpassung) der gesetzlichen Renten kommen müssen. Die Rentengarantieklausel, welche im Jahr 2009 gesetzlich eingeführt wurde, verhindert genau dieses Szenario. Das heißt, dass die Renten im Falle einer grundsätzlich notwendigen Minus-Anpassung unverändert weitergezahlt werden. Damit erhalten Rentner ab Juli 2021 ihre Rentenzahlung in der bisherigen Höhe unverändert weiter; es kommt zu keiner Reduzierung der Rentenzahlung.

Durch Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz geringe Rentenerhöhung im Osten

Auch im Osten, also in den neuen Bundesländern, hätten die Rentner im Jahr 2021 eine Nullrunde in Kauf nehmen müssen. Durch die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes kommt es dennoch – wenn auch zu einer geringen – Erhöhung der Renten.

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz werden ab dem Jahr 2025 einheitliche Werte in der Sozialversicherung für Gesamt-Deutschland erreicht. Das heißt, dass die unterschiedlichen Werte, welche es aktuell noch für die alten und neuen Bundesländer gibt, dann der Vergangenheit angehören. Bereits um 01.07.2024 wird es nur noch einen aktuellen Rentenwert für Gesamt-Deutschland geben.

Damit das Ziel des einheitlichen aktuellen Rentenwertes erreicht wird, werden die Renten in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 2024 stärker angehoben, als dies rechnerisch erforderlich wäre. Diese per Gesetz angeordnete stärkere Rentenerhöhung führt nun im Osten zu der Rentenerhöhung von 0,72 Prozent zum 01.07.2021.

Der aktuelle Rentenwert (für den Westen) beträgt ab dem 01.07.2021 weiterhin 34,19 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird von 33,23 Euro auf 33,47 Euro erhöht. Damit beträgt ab Juli 2021 der aktuelle Rentenwert (Ost) 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwertes. Der aktuelle Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunktes.

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