Beitragssatz

Beitragssatzsteigerung um 0,3 Prozent ab Januar 2015

Auf Versicherte der Sozialen Pflegeversicherung kommt ab Januar 2015 eine erhöhte Beitragsbelastung zu. Zum 01.01.2015 wird der Beitragssatz nämlich von derzeit 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent angehoben. Sofern Versicherte noch den Kinderlosenzuschlag (in Höhe von 0,25 Prozent) zahlen müssen, beträgt der Beitragssatz damit insgesamt 2,60 Prozent.

Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen, sodass sich die Beitragssatzsteigerung hier jeweils mit 0,15 Prozentpunkten auswirkt. Ab dem 01.01.2015 zahlen damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen Beitrag in Höhe von 1,175 Prozentpunkten des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts zur Pflegeversicherung. Sollte der Kinderlosenzuschlag entrichtet werden müssen, beträgt der Beitragsanteil für den Arbeitnehmer insgesamt 1,425 Prozentpunkte.

Die Rentenversicherungsträger beteiligen sich an den Beiträgen zur Sozialen Pflegeversicherung nicht. Rentner müssen daher den Beitrag zur Pflegeversicherung vollständig alleine tragen, weshalb es ab Januar 2015 damit auch zu einer entsprechend geringeren Netto-Rente kommt.

Erforderlich wird die Beitragssatzanpassung vor allem deshalb, weil die Leistungsansprüche ab dem Jahr 2015 verbessert und ausgeweitet werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingeführt, in den ein Teil der durch die Beitragssatzanhebung entstehenden Mehreinnahmen fließt. Durch den Pflegevorsorgefonds werden künftige evtl. erforderliche Beitragssatzanhebungen abgefedert.

Weitere Informationen zur Beitragssatzanpassung unter: Beitragssatz Pflegeversicherung 2015


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