Leistungsbeträge Pflegeversicherung 2018

Übersicht über die Höhe der Pflegeleistungen im Kalenderjahr 2018

Die Leistungsbeträge der Sozialen Pflegeversicherung wurden letztmals zum 01.01.2017 angehoben. Die Anhebung ging mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) einher, im Rahmen dessen die bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade überführt wurden. Teilweise wurden die Leistungsbeträge im Vergleich zum Vorjahr deutlich angehoben.

Zum 01.01.2018 kommt es zu keiner weiteren Anhebung der Leistungsbeträge. Das bedeutet, dass im Jahr 2018 die Beträge, welche von der Sozialen Pflegeversicherung für die ambulanten und stationären Pflegeleistungen bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt werden können, identisch mit den Leistungsbeträgen im Jahr 2017 sind.

Hier steht eine Übersicht der Leistungsbeträge für das Jahr 2018 zum Download zur Verfügung:

Download Übersicht Höhe Pflegeleistungen 2018 »

Nächste Dynamisierung wird 2020 geprüft

Durch § 30 SGB XI wird geregelt, dass die Bundesregierung das nächste Mal im Jahr 2020 prüft, ob die Leistungen der Pflegeversicherung dynamisiert – also angepasst – werden müssen. Von daher ist vor 2020 mit keiner Anhebung der Leistungsbeträge zu rechnen. Auch im Jahr 2020 gibt die gesetzliche Regelung noch keine Anhaltspunkte, dass es tatsächlich zu einer Erhöhung kommen wird. In diesem Jahr wird erst die Notwendigkeit einer evtl. Erhöhung der Leistungsbeträge anhand der kumulierten Inflationsentwicklung – Anstieg des Verbraucherpreisindexes – geprüft.

Bildnachweis: © Uwe Annas - Fotolia

Weitere Beiträge zum Thema:

Helmut Göpfert

Rentenberater

Helmut GöpfertIhr Berater

Helmut Göpfert

E-Mail

service@rentenberater-goepfert.de

Telefon

+49 91 27.90 41 85

Copyright 2012 - 2023 by Rentenberater-Goepfert.de
All rights reserved
Helmut Göpfert, registrierter Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)