Renten­erhöhung liegt im Kalender­jahr 2026 bei 4,24 Prozent

Die etwa 21 Millionen Rentner dürfen sich im Kalenderjahr 2026 erneut über eine üppige Rentenerhöhung freuen. Die Rentenzahlungen werden zum 01.07.2026 um 4,24 Prozent erhöht. Diese Rentenerhöhung gilt für alle Rentner einheitlich in Gesamt-Deutschland; die in der Vergangenheit unterschiedlichen Rentenerhöhungen für die alten und die neuen Bundesländer gibt es nicht mehr.

Durch die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent wird der aktuelle Rentenwert ab Juli 2026 (bis Juni 2027) 42,52 Euro betragen; bis 30.06.2026 beträgt der aktuelle Rentenwert – dies ist der Wert eines Entgeltpunktes – 40,79 Euro.

Allgemeines zur Rentenerhöhung

Im Rahmen der Rentenberechnung werden aus den Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderten Zeiten und für bestimmte beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte berechnet. Dies Gesamtsumme (ggf. reduziert durch einen Rentenabschlag aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente) werden dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und damit die Brutto-Rente berechnet.

Im Rahmen der Rentenerhöhung wird der aktuelle Rentenwert erhöht, was zur Folge hat, dass sich die Rentenzahlungen erhöhen.

Die Rentenerhöhungen werden zum 01.07. umgesetzt. Da die Renten grds. immer erst am Ende des Monats ausgezahlt werden, wird die erhöhte Rentenzahlung erstmals Ende Juli 2026 von den Rentenkassen überwiesen. Eine gesonderte Antragstellung, dass die Renten zum 01.07.2026 erhöht werden, ist nicht erforderlich. Die Rentenkassen setzen die gesetzlich vorgeschriebene Rentenerhöhung von Amts wegen um und informieren die Rentenbezieher schriftlich mit einer sogenannten Renten­anpassungs­mitteilung.

Haltelinie sorgt für höhere Rentenanpassung

Noch im Dezember 2025 wurde eine Rentenerhöhung von etwa 3,7 Prozent prognostiziert. Allerdings hat die Bundesregierung eine Rentenreform verabschiedet, mit der ein Absicherungsniveau bei den gesetzlichen Renten von 48 Prozent geregelt wurde. Die erfolgte mit dem Rentenpaket 2025 (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten). Das heißt, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen und Gehältern die Haltelinie von 48 Prozent nicht unterschreiten dürfen. Diese Haltelinie gilt mindestens bis zum Jahr 2031.

Sollte durch die Berechnung der Rentenerhöhung die Haltelinie von 48 Prozent unterschritten werde, wird der Anpassungssatz entsprechend erhöht. Da nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes die Lohn- und Gehaltsentwicklung höher war als der ursprünglich berechnete Rentenanpassungssatz, wurde Rentenerhöhung nun mit 4,24 Prozent festgesetzt.

Die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent bedeutet für einen Standardrentner eine um 77,83 Euro höhere monatliche Brutto-Rente. Von einem Standardrentner wird gesprochen, wenn dieser 45 Jahre Beiträge aus dem durchschnittlichen Verdienst entrichtet hat.

Die Renten­anpassung wird mit der Renten­wert­bestimmungs­verordnung 2026 umgesetzt. Diese muss noch vom Kabinett beschlossen werden und der Bundesrat muss im Anschluss zustimmen. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt erlangt dann die Renten­anpassung offiziell Rechtskraft.

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