Rentenerhöhung 2014

Höhe der Rentensteigerung zum 01.07.2014

Die gesetzlichen Renten werden zum 01.07.2014 angepasst. Den entsprechenden Beschluss hierzu hat das Bundeskabinett am 30.04.2014 getroffen. Danach steigen die Renten der etwa 20 Millionen Rentner im Juli 2014 um 1,67 Prozent im Westen und um 2,53 Prozent im Osten.

Die unterschiedliche Rentensteigerung im Westen (alte Bundesländer) und im Osten (neue Bundesländer) ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: Auf die höheren Lohnzuwächse in den neuen Bundesländern und den Nachholfaktor in den alten Bundesländern.

Ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung ist die Steigerungsrate der Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr im Vergleich zum vorvergangenen Jahr. Während die Steigerung die Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern bei „lediglich“ 1,5 Prozent lag, stiegen diese in den neuen Bundesländern um 4,32 Prozent.

Dass die Rentenerhöhung im Westen niedriger ausfällt als im Osten ist auch auf den Nachholfaktor zurückzuführen. Im Jahr 2010 hätte es zu einer Rentenkürzung kommen müssen. Damit die Rentnerinnen und Rentner ihre Rente ungemindert weiter erhalten, wurde eine Schutzklausel eingeführt, welche das Sinken der Renten ausschließt. Die unterbliebene Rentenkürzung aufgrund dieser Schutzklausel wird allerdings mit den folgenden Rentenerhöhungen wieder eingespart. Während im Osten die unterbliebene Rentenkürzung bereits ausgeglichen/eingespart ist, wirkt sich diese im Westen im Jahr 2014 – die erforderliche Einsparung ist nun abgeschlossen – nochmals rentenmindernd aus.

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2014 steigt der aktuelle Rentenwert im Westen von derzeit 28,14 Euro auf 28,61 Euro und im Osten von derzeit 25,74 Euro auf 26,39 Euro.

Erhöht werden Brutto-Renten

Die Renten werden mit ihrem Brutto-Rentenbetrag erhöht. Hierüber werden die zuständigen Rentenversicherungsträger ihre Versicherten informieren, wie sich die Rentenerhöhung konkret auswirkt. Von den in diesen Mitteilungen genannten Brutto-Rentenbeträgen müssen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Rentnerinnen und Rentnern getragen werden. Bei den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 15,5 Prozent beteiligt sich der Rentenversicherungsträger mit einem Anteil von 7,3 Prozent. Die Pflegeversicherungsbeiträge müssen von den Rentnerinnen und Rentnern alleine getragen werden; hier liegt der Beitragssatz im Jahr 2014 bei 2,05 Prozent bzw. bei 2,30 Prozent für Kinderlose.


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Helmut Göpfert

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